Rechtsprechung
BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit einer zweiten Gewährung des letzten Wortes nach Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - Rechtsfehlerhaftigkeit der Ablehnung neuer Beweismittel bei geständigem Angeklagten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 258
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 268 (Ls.)
- StV 1998, 63 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96
Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97
Ein Fall, in dem die erneute Einräumung der Gelegenheit zum letzten Wort ausnahmsweise entbehrlich sein oder in dem das Urteil auf dem Verfahrensfehler insgesamt nicht beruhen kann (vgl. BGH, Urt. v. 25. Juli 1996 - 4 StR 193/96) liegt nicht vor. - BGH, 24.03.1993 - 5 StR 164/93
Beschlussverkündung - Wiedereintritt in die Hauptverhandlung - Letztes Wort - …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 2 StR 180/97
Dem Angeklagten hätte deshalb erneut Gelegenheit zum letzten Wort gegeben werden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 24. März 1993 - 5 StR 164/93 = StV 1993, 344; BGH StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 6).
- BGH, 16.06.1999 - 2 StR 219/99
Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Ein Fall, in dem ausnahmsweise ausgeschlossen werden kann, daß das angefochtene Urteil auf der Verletzung des § 258 Abs. 2 und 3 StPO beruht, ist nicht gegeben, ebensowenig die Möglichkeit, daß nur der Strafausspruch, nicht auch der Schuldspruch, von dem Verfahrensfehler berührt wird (…zum Beruhen vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. 258 Rdn. 34 m.w.N.; BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 7 bis 9; BGH, Beschl. vom 16. März 1999 - 4 StR 588/98).
Rechtsprechung
BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Abwägung im Rahmen der Feststellung, ob ein Zeuge in absehbarer Zeit gerichtlich nicht vernommen werden kann - Notwendigkeit der Geltendmachung von Einwendungen gegen die Verlesung des richterlichen Vernehmungsprotokolls in der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de
StPO § 251
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 268
- StV 1999, 196
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67
Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung …
Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97
Die Bemühungen des Gerichts, die unmittelbare Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (BGHSt 22, 118, 120; BGH NJW 1953, 1522). - BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83
Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die …
Auszug aus BGH, 06.05.1997 - 1 StR 169/97
Da die Verlesbarkeit danach nicht auf dem Einverständnis der Verfahrensbeteiligten beruhte, konnte ihr Prozeßverhalten nur die Bedeutung haben, daß sie keinen Anlaß sahen, Einwände gegen die Verlesung nach § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO zu erheben (vgl. BGH NJW 1984, 65, 66).
- BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17
Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem …
Die Bemühungen, die Vernehmung eines Zeugen trotz erheblicher Schwierigkeiten zu ermöglichen, müssen der Bedeutung der Aussage angemessen sein (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 1968 - 4 StR 615/67, BGHSt 22, 118, 120; Beschluss vom 6. Mai 1997 - 1 StR 169/97, BGHR StPO § 251 Bemühungen 1;… KK/Diemer, StPO, 7. Aufl., § 251 Rn. 13). - BGH, 24.11.2022 - 3 StR 64/22
Anwendung deutschen Strafrechts (Inlandstat bei mehreren verwirklichten …
Das Landgericht hat insgesamt tragfähig begründet, dass die im Ausland lebenden Zeugen nicht in der Hauptverhandlung erscheinen werden (…vgl. zu den Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 28. November 2017 - 3 StR 272/17, BGHR StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2 Auslandsvernehmung 8 Rn. 23; vom 6. Mai 1997 - 1 StR 169/97, BGHR StPO § 251 Bemühungen 1) und nur eine unmittelbare, nicht aber eine audiovisuelle oder kommissarische Vernehmung der Zeugen durch das erkennende Gericht zur weiteren Wahrheitsfindung beitragen könne. - OLG München, 18.01.2006 - 4St RR 252/05
Verzögerung des Verfahrens zur persönlichen Vernehmung wichtiger Zeugen - …
Die dem Tatgericht obliegende Entscheidung, ob diese Voraussetzung gegeben ist, erfordert vielmehr eine Abwägung der Bedeutung der Sache und der Wichtigkeit der Zeugenaussage für die Wahrheitsfindung einerseits gegen das Interesse an einer reibungslosen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens andererseits unter Berücksichtigung der Pflicht zur erschöpfenden Sachaufklärung, § 244 Abs. 2 StPO (BGHSt 22, 118/120; 32, 68/72 f.; BGH NStZ-RR 1997, 268;… KK/ Diemer StPO 5. Aufl. § 251 Rn. 4;… Alsberg/Nüse/Meyer Der Beweisantrag im Strafprozess 5. Aufl. S. 270).Ein Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler kann nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 268).
Rechtsprechung
BGH, 25.03.1997 - 3 StR 62/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision auf Grund vorliegen eines Verfahrensfehlers - Verfahrensfehler durch Unterstellung zu Gunsten des Angeklagten, welche zu einer Strafschärfung geführt haben
- rechtsportal.de
StPO § 261
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1997, 268